Redakteur:
Ray Gill
Datum:
27.07.2022
Erfahrungen:
Apotheker im Ruhestand & medizinischer Berater
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Apotheker im Ruhestand & medizinischer Berater
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Viagra ist ein potenzsteigerndes Mittel, welches bei erektilen Dysfunktionen Anwendung findet. Ursprünglich als blutdrucksenkendes Mittel angedacht, wird Viagra seit seiner Entdeckung vom amerikanischen Hersteller Pfizer vertrieben.
Außerdem sind Nachahmer Präparate, die dieselben Wirkstoffe aufweisen wie das Original, von verschiedenen Pharmaunternehmen und bei Online Apotheken wie DoktorABC erhältlich. Die sogenannten Generika unterscheiden sich in der erwünschten Wirkung nicht, da sie der gleichen oder einer ähnlichen Zusammensetzung entsprechen. Sie sind aber in der Regel etwas preisgünstiger als das Original.
Original oder Generika – Viagra ist immer rezeptpflichtig. Innerhalb der Europäischen Union sowie der Schweiz bedarf es deshalb eines ärztlichen Rezeptes. Die Ausstellung eines solchen Rezeptes können Sie heutzutage allerdings schon komplett legal und diskret über eine Online-Arztpraxis wie treated.com erledigen. Die Ausstellung des Online-Rezeptes auf treated.com ist innerhalb weniger Klicks erledigt. Füllen Sie einen medizinischen Online-Fragebogen aus, lassen Sie so Ihre Eignung für Viagra überprüfen und bestellen Sie Viagra sicher und diskret bei treated.com.
Grundsätzlich sollten nur gesunde Männer Viagra einnehmen. Viagra ist weder für Frauen noch für Kinder unter 18 Jahren geeignet. Keinesfalls sollten Sie Viagra nehmen, wenn Sie bestimmte nitrathaltige Medikamente nehmen, allergisch auf den Wirkstoff Sildenafil oder andere Bestandteile reagieren oder wenn Sie starke Leberbeschwerden, sowie einen zu niedrigen Blutdruck haben.
Die Absprache mit einem Arzt ist unbedingt erforderlich, wenn Sie planen Viagra zu nehmen. Dafür müssen Sie nicht zwingend zu Ihrem Arzt. Das Rezept lässt sich online und legal auf treated.com beantragen und wird vor der Freigabe von Ärzten geprüft.
Unsere Empfehlung – DoktorABC:
Die Schweiz ist kein EU-Land. Da sie der Europäischen Union nicht angehört, muss sich der Staat auch nicht deren Beschlüssen unterwerfen. Somit hat die Schweiz individuelle Regelungen, bezogen auf den Erwerb und den Versand von Arzneimitteln, getroffen. Viagra ist als Potenzmittel in der Schweiz zugelassen, jedoch wie in allen anderen europäischen Ländern, rezeptpflichtig.
Das Rezept können Sie legal und sicher bei einem zertifizierten Online-Anbieter für Gesundheitsservices wie treated.com beantragen.
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Im oberen Abschnitt des Artikels wurden die Generika bereits thematisiert. Medikamente, die denselben Wirkstoff wie das Original-Medikament von Pfizer enthalten, können ebenso bei Potenzproblemen eingesetzt werden. Sildenafil Generika sind immer rezeptpflichtig.
Europa verfügt über ein sehr dichtes Netz niedergelassener Apotheken. Hinzu kommen die modernen Versandapotheken. Wenn der Gesetzgeber ein Medikament für verschreibungspflichtig erklärt, betrifft diese Rezeptpflicht alle Apotheken. Dies dient primär dem Schutz der Patienten.
Damit ein Arzneimittel wie Viagra sicher angewendet werden kann, ist es essenziell einen Arzt zu konsultieren. Dabei ist es nicht zwingend notwendig mit Ihrem Arzt zu sprechen. Vielmehr können Sie online ein Rezept beantragen, welches von einem verifizierten Arzt geprüft wird.
Unsere Empfehlung – DoktorABC:
Ja, denn nur ein Rezept von einem Schweizer Arzt kann von einer schweizerischen Online-Apotheke eingelöst werden.
Sollten Sie überlegen Viagra über eine Online-Apotheke aus der Schweiz zu bestellen, können Sie dies als Patient aus France und anderen EU-Mitgliedsstaaten tun. Nichtsdestotrotz bleibt die Rezeptpflicht hier bestehen. Bitte denken Sie immer daran, dass nur unseriöse Anbieter Viagra ohne Vorlage einer ärztlichen Anordnung ausgeben würden.
Dies ist illegal und könnte auch Konsequenzen für Sie als Patient haben! Achten Sie daher immer auf das EU-Sicherheitslogo bevor Sie per Klick etwas für Ihre Gesundheit tun möchten.
Weitere Informationen zu Viagra:
Eine Schweizer Apotheke ist dazu verpflichtet nur Schweizer Rezepte einzulösen. Das betrifft niedergelassene Apotheken genauso wie Versandapotheken. Das bedeutet, dass Sie auch als françaiser Patient ein Schweizer Rezept für den Kauf von Viagra innerhalb der Schweiz benötigen. Sollten Sie also gerade in der Schweiz sein, können Sie einen hiesigen Arzt konsultieren.
Oder aber, Sie lassen sich das Rezept ganz bequem online ausstellen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie sind unabhängig und können von überall Ihr Rezept beantragen. Bleiben Sie dabei sicher und greifen Sie auf seriöse Anbieter zurück. Diese erkennen Sie am EU-Sicherheitslogo mit dem grünen Kreuz.
Die Basis für die Bewilligung Ihres Rezeptes ist ein medizinischer Fragebogen. Bitte nehmen Sie sich dafür einige Minuten Zeit und füllen Sie ihn gewissenhaft aus. Seien Sie dabei 100 % ehrlich! Es geht um Ihre Gesundheit.
Sobald Sie Ihren Fragebogen per Klick abgeschickt haben, erfolgt die Auswertung. Ein verifizierter Schweizer Mediziner nimmt sich für Ihre Angaben Zeit. Er wägt schließlich ab, ob Sie für die Behandlung mit Viagra geeignet sind. Wenn absolut nichts dagegen spricht, wird Ihr Rezept ausgestellt!
Wenn Sie es bequem, sicher und einfach wollen, wird Ihr Rezept direkt online eingelöst. Und zwar in einer verifizierten Versandapotheke. Sobald Ihr Rezept von treated.com digital an die Online-Apotheke weitergeleitet wird, kümmert sich diese um den schnellen und diskreten Versand nach France.
Unsere Empfehlung – DoktorABC:
Die Schweiz ist ein unabhängiger Staat und kein Mitglied der Europäischen Union. Somit müssen einige Dinge beachtet werden, wenn aus France oder Großbritannien legal Viagra bezogen wird. Die wichtigsten Regeln sind hier zusammengefasst.
Grundsätzlich ist es als Privatperson erlaubt Medikamente für den Eigenbedarf zu kaufen. Eine Abgabe an Dritte ist nicht zulässig. Außerdem sind nur kleine Mengen legal, also in etwa die Menge, die Sie für einen Monat brauchen würden.
Wichtig: Das Bestellen größerer Mengen ist verboten. Eine seriöse Online-Apotheke würde bei großen Aufträge von Privatpersonen ohnehin zögern und diese eventuell sogar melden.
Wer Medikamente aus den EU-Ländern in die Schweiz einführt, darf die Menge für den Eigenbedarf nicht überschreiten. Der Eigenbedarf berechnet sich anhand einer Monatsmenge. Wie bereits erwähnt, kann nur für sich selbst bestellt werden. Die Abgabe von bestellten, rezeptpflichtigen Medikamenten wie Viagra an Freunde, Familie und andere Personen ist damit illegal.
Die Rezeptpflicht bleibt bestehen. Egal ob schweizerische Patienten Viagra im eigenen Land oder im EU-Ausland erwerben. Kommt der Patient wiederum aus France oder anderen EU Staaten ist die Bestellung in der Schweiz zulässig, solange man im Besitz eines Rezeptes ist, welches von einem schweizerischen Arzt ausgestellt wurde. Auch hier gilt der Grundsatz des Eigenbedarfs!
Bitte beachten Sie hierfür folgende Mengenangaben pro Patient:
Im Internet ist es heutzutage möglich, Viagra ohne Rezept zu kaufen. Online-Apotheken ohne Zulassung verkaufen Medikamente, die im schlimmsten Fall Ihre Gesundheit stark belasten können.
Das gekaufte Viagra kann eine nicht zugelassene Fälschung sein, starke Verunreinigungen enthalten, die Nebenwirkungen erzeugen oder Patienten mit Vorerkrankungen stark belasten. Da die Rezeptpflicht dem Schutz der Patienten dient, sollten Sie niemals ohne fachlich-medizinische Beratung Medikamente rezeptfrei erwerben.
Bei Viagra ist hervorzuheben, dass es nur gesunde Männer einnehmen sollten. Eine fehlende Beratung und ein verunreinigtes Produkt würden Ihre Gesundheit unnötig aufs Spiel setzen. Die fachmedizinische Beratung kann nur mit Ihrem Arzt oder auf zertifizierten Online-Portalen wie treated.com gewährleistet werden.
Die Gesetze, die den Verkauf und Bezug von Viagra in der Schweiz, in France und in anderen EU-Ländern regeln, unterscheiden sich kaum. Vielmehr sind die Regelungen identisch. Und das, obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist.
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Ganz klar, Patienten aus der Schweiz können Geld sparen, wenn sie Medikamente aus EU-Ländern beziehen. Der Euro ist nämlich im Gegensatz zu dem Schweizer Franken sehr schwach. Wer Generika und Original-Medikamente im EU-Ausland bestellt, kommt deshalb deutlich günstiger weg.
Dabei sollte allerdings stets der Umrechnungskurs beachtet werden. Nicht nur die Umrechnung, auch billige Kopien oder gar geschmuggelte Medikamente können ein ungemütlicher Dämpfer sein, wenn man dachte ein schönes Schnäppchen geschlagen zu haben.
Apropos Schnäppchen: Beim Kauf von Viagra in Online-Apotheken ist die Bezahlung ein wichtiges Thema. Heutzutage gilt es nämlich neben Gesundheit, Haus und Auto auch Ihre Daten immer zu schützen. Bietet die Versandapotheke seine Seite SSL verschlüsselt an, können Sie dem Anbieter meist trauen.
Die Verschlüsselung erkennen Sie anhand eines kleinen grünen Schlosses im Adressfeld in Ihrem Browser. In unserem FAQ weiter unten erfahren Sie außerdem, welche Zahlungsmethoden ein seriöser Anbieter im Repertoire hat.
Quellen: